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Vorabausschüttung,Geringerer Jahresüberschuss,Rückzahlungsverpflichtung und steuerliches Einlagekonto

Sachverhalt: An der A-GmbH sind die Gesellschafter C, D und E zu je 1/3 beteiligt. Im Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde ein Bilanzgewinn i.H. von 31.000 € ausgewiesen. Im Januar 2021 gingen die Gesellschafter von einem hohen Jahresüberschuss zum Ende des Geschäftsjahrs aus. Sie beschlossen eine (Vorab-) Gewinnausschüttung i.H. von 60.000 € für das Geschäftsjahr 2021. Die Gewinnausschüttung wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Im Rahmen der Aufstellung zum Jahresabschluss 31.12.2021 stellte sich heraus, dass der tatsächliche Jahresüberschuss/-fehlbetrag die beschlossene Vorabausschüttung nicht deckt. Es wird ein Bilanzverlust von 55.000 € ausgewiesen. Fragen: • Wie muss der Rückforderungsanspruch aus der o.g. Gewinnausschüttung in der Handels- und Steuerbilanz zum Jahresabschluss 31.12.2021 gebucht bzw. dargestellt werden? • Was muss bei der Erstellung der Körperschaftsteuererklärung 2021 – insbesondere der Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos – beachtet werden?
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