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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Vermittlungsleistung

Unser Mandant hat ein Gewerbe als „Kreditvermittler/Finanzierungsberater“ angemeldet und ist in diesem Bereich tätig. Hierbei stellt sich die Frage nach der Umsatzsteuerfreiheit der Leistung. Zwei Tätigkeitsgestaltungen werden praktiziert: a) Unser Mandant vermittelt die Finanzierung und erhält eine Vermittlungsprovision vom Kreditgeber. Unser Mandant unterstützt bei der Antragstellung. b) Unser Mandant berät den Kreditnehmer bei der Auswahl und den Voraussetzungen zur Auswahl einer Finanzierung und unterstützt die Antragstellung. Der Kreditnehmer zahlt ein „Beratungshonorar“, i.d.R. Stundensätze. Unseres Erachtens ist Variante a) eindeutig umsatzsteuerfrei, während Variante b) umsatzsteuerpflichtig ist. Unserem Mandanten ist u.a. der Vorsteuerabzug wichtig, d.h., Variante b) wird bevorzugt. Worauf ist zu achten, dass die Umsatzsteuerpflicht erhalten bleibt, bzw. welche Gestaltungen sollten unterbleiben? Wie ist es zu werten, wenn die Varianten beide gleichzeitig praktiziert werden?
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