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i.g. Lieferung,Rückwirkung,quick fixes

Ein Mandant (deutscher Regelversteuerer, Sollversteuerung, Lieferschwelle in EU überschritten, Anwendung des OSS-Verfahrens) verkauft im Onlinehandel einen Gegenstand nach Österreich. Es wird bei der Bestellung nicht abgefragt, ob der Besteller Unternehmer oder Privatperson ist. Der Mandant stellt eine Rechnung mit normaler österreichischer Umsatzsteuer. Im Nachgang meldet sich der Kunde und teilt mit, das er die Bestellung als Unternehmer getätigt hat und nun nachträglich eine Nettorechnung unter Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens haben möchte. Die alte Rechnung soll storniert werden, und die Umsatzsteuer soll erstattet werden. Frage: Ist das nachträglich zulässig, wenn der Kunde erst jetzt seine österreichische Umsatzsteueridentifikationsnummer mitteilt?
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