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Wechsel zur Steuerbefreiung nach Option,Zeitpunkte und Rechtsfolgen,Widerruf der Option

A vermietet seit dem 01.03.2013 eine Gewerbehalle an die X-GmbH. Bei der Vermietung wurde zur Umsatzsteuerpflicht optiert, so dass immer eine Miete zzgl. 19 % USt vereinnahmt und Vorsteuer aus Eingangsrechnungen gezogen wurde. Am 28.2.2023 sind zehn Jahre Vermietung herum. A überlegt, auf die USt in Zukunft zu verzichten. Fragen: Kann dies ohne weitere Konsequenzen gemacht werden? Kann die Vermietung ab 1.3.2023 steuerfrei ohne Vorsteuerabzug laufen oder muss das Jahr noch abgewartet werden? Wie muss dies gegenüber dem Finanzamt angezeigt werden?
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