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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Bauträger

Bauträger X hat ein Grundstück mit Altbaubestand mit mehreren Wohnungen gekauft. Diese sollen saniert werden und anschließend an private Käufer (nicht Unternehmer) verkauft werden. Der Entwurf der Kaufverträge an die Käufer sieht Folgendes vor (stark verkürzt): I. Gegenstand des Vertrag ist .../100 Miteigentumsanteil an dem Grundstück ... verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung ..., im Aufteilungsplan mit Nr ... II. Bauträgerleistungen: 1. Verkauf, Auflassung, Vormerkung 2. Sanierungsleistung zu. 2. heißt es: "Die Bauträger GmbH verpflichtet sich, die Bauleistungen gemäß den der Bezugsurkunde bzw. ergänzend und vorrangig dieser Urkunde beigehefteten Plänen unter Verwendung normgerechter und unter dem geltenden Baurecht verwendeter Baustoffe technisch einwandfrei und vollständig nach den anerkannten Regeln der Baukunst und altlastenfrei zu erbringen und das veräußerte Wohnungseigentum einschließlich der zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Gebäudeteile gemäß der Baubeschreibung zu sanieren." Fragen: Können die Leistungen im Kaufvertrag getrennt voneinander betrachtet werden? Falls nein, gehen wir davon aus, dass der gesamte Kaufpreis inkl. Kosten für die Sanierungsleistungen umsatzsteuerfrei iSd. § 4 Nr. 9 Bst. a UStG behandelt wird. Falls ja, gehen wir davon aus, dass der Verkauf der Altbausubstanz und des Grund- und Bodenanteils umsatzsteuerfrei erfolgt, während die Sanierungsleistungen umsatzsteuerpflichtig sind. Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen
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