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Stillhaltegebühr,Kaufoption,§ 4 Nr. 8 Buchst. f UStG

Sachverhalt: Eine natürliche Person (Projektentwickler) hält sämtliche Anteile an einer Projekt-GmbH um mit dieser im Gründungsstadium eine Projektentwicklung durchzuführen. Zwischen der natürlichen Person und einem nat. Person als Dritten (Projektverwerter) besteht ein Optionsvertrag. Nach diesem Optionsvertrag kann der Projektverwerter vom Projektentwickler nach Projektreife die Übertragung der GmbH-Anteil zu einem festgelegten Preis fordern (Optionsvertrag). Für den Zeitraum bis zur Optionsausübung erhält der Projektentwickler vom Projektverwerter eine Jahresgebühr "damit er diese Option aufrechterhält". Nicht abgegolten sind damit Tätigkeiten für die GmbH wie Geschäftsführung, Projektentwicklung etc. Diese Gebühren werden direkt der GmbH in Rechnung gestellt. Frage: Ist diese Jahresgebühr für das Aufrechterhalten der Option für den Projektentwickler umsatzsteuerpflichtig oder -befreit (z.B. § 4 Nr. 8 UStG)
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