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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Jugendhilfe

Sachverhalt: Studierter Sozialpädagoge erteilt Supervisionsleistungen an öffentliche Träger der Jugendhilfe. Inhalte sind: – Fallberatung (Beratung in Umgang mit Klienten, Familien, Kindern und Jugendlichen), – Teamsupervision: Konflikte und Probleme im Team – Lösungen entwickeln. Frage: Sind die Leistungen umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 23 bzw. § 4 Nr. 25 UStG?
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