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Reitunterricht,Bildungsleistungen,§ 4 Nr. 21 UStG

Folgender Sachverhalt liegt vor: Eine selbständige Reitlehrerin gibt mit eigenen Pferden Reitunterricht an Gruppen und Einzelpersonen. Des weiteren gibt sie Unterricht in einem Reitverein und wird direkt auch von diesem bezahlt. Die Umsätze liegen deutlich über der Kleinunternehmergrenze. Frage: Sind sowohl die Leistungen an Gruppen und Privatpersonen als auch die Leistungen an einen Reitverein umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig und damit dem Regelsteuersatz von 19 % zu unterwerfen?
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