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Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG,Heilpraktiker und psychologische Beratung

Mein Mandant hat einen Master of Science der Psychologie. Er ist aber kein Psychotherapeut im diagnostischem Sinne und darf keine Diagnosen stellen etc., sonst wäre der Fall auch klar. Er hält Sitzungen mit Patienten und beschreibt diese wie folgt: „Die Methoden, welche ich in Sitzungen mit Klienten primär anwende, unterstehen der Berufsbezeichnung Atemtherapeut oder Meditationsleiter und kommen somit einer heilpraktikerähnlichen Tätigkeit am nächsten. Dank meiner Ausbildung zum Achtsamkeitslehrer bin ich dazu befähigt, diese Interventionen durchzuführen. Ich habe einen Hintergrund in der Psychologie (MSc Psychologie), bin jedoch weder wissenschaftlich noch lehrend tätig, sondern leidensvermindernd (Stressregulierung/Stressmanagement mit Hilfe von Atemtechniken). Bei Themen, die Klient*innen während der Sitzung im Gespräch erwähnen, berate ich psychologisch.“ Die Krankenkassen übernehmen die Sitzungen nicht und es gibt auch keine ärztlichen Verordnungen. Meines Erachtens ist die Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig und fällt nicht unter die Befreiung. Haben Sie hier ggf. andere Rechtssprechung, die bekannt ist, oder sehen dies anders?
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