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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,IAB

Ein Mandant vermietet ein Gebäude zu Wohnzwecken bereits über mehrere Jahre. Nun möchte der Mandant eine Photovoltaikanlage auf diesem Gebäude errichten. Der Mieter wird den erzeugten Strom selbst verbrauchen. Es wird überlegt, die Photovoltaikanlage an den bisherigen Mieter zu verpachten bzw. mit zu vermieten. Handelt es sich bei der Miete/Pacht um eine separate Verpachtung von Betriebsvorrichtungen (= umsatzsteuerpflichtige Umsätze)? Oder ist die Photovoltaikanlage als Erweiterung des bisherigen Mietvertrags eingeschlossen (steuerfreie Umsätze = erweiterte Miete = Nebenleistung zur Hauptleistung, steuerfreie Wohnungsmiete)? Wenn es sich um eine separat verpachtete Betriebsvorrichtung handelt, ist diese zwingend dem Mietobjekt zuzuordnen? Oder besteht die Möglichkeit, diese einem Betriebsvermögen zuzuordnen, um ggf. hierfür einen Investitionsabzugsbetrag bilden zu können?
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