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Vermittlung,Kredit

Mein Mandant vermittelt für eine Bank Kredite und erhält hierfür eine Gutschrift gem. § 4 Nr. 8a UStG. Nun sind an einem Vermittlungsgeschäft zwei Geschäftspartner beteiligt. Die Bank schreibt meinem Mandanten wie sonst auch eine umsatzsteuerfreie Gutschrift. Nun will mein Mandant eine Gutschrift an seinen Geschäftspartner ausstellen in Höhe des hälftigen Betrags. Ist für die Weiterberechnung auch die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 8a UStG anzuwenden? Wie ist die Rechnung auszustellen: Mit oder ohne Umsatzsteuer? Es liegt kein durchlaufender Posten vor.
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