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Ausbildung,§ 4 Nr. 21,Reverse-charge

A. Sachverhalt Eine gemeinnützige GmbH mit Sitz in Deutschland (nachfolgend „GmbH“) beauftragt ein Zentrum für berufliche Orientierung und Bildung mit Sitz in der Mongolei (nachfolgend „Zentrum“), Auszubildende in der Mongolei zu finden und für eine Ausbildung in Deutschland zu gewinnen. Die GmbH beauftragt das Zentrum zudem, die Auszubildenden sprachlich auf B2-Niveau vorzubereiten. Sowohl für die Gewinnung und Erstorientierung sowie für die sprachliche Vorbereitung zahlt die GmbH ein Entgelt an das Zentrum. Wie ist die vom Zentrum erbrachte sonstige Leistung beim Leistungsempfänger – der GmbH - umsatzsteuerlich zu behandeln? B. Sachverhalt Verschiedene Unternehmen ausschließlich mit Sitz in Deutschland und Mitglieder in einem Firmenausbildungsverbund beauftragen eine gGmbH mit Sitz Deutschland (nachfolgend „GmbH“) ausländische Auszubildende zu finden und für eine Ausbildung in Deutschland zu gewinnen. Zudem ist die GmbH damit beauftragt, die Auszubildenden sprachlich auf B2-Niveau vorzubereiten und die Integration in das neue Lebensumfeld sicherzustellen. Sowohl für die Gewinnung und Erstorientierung sowie für die sprachliche Vorbereitung und Integration zahlen die verschiedenen Unternehmen ein Entgelt an die GmbH. Wichtiger Hinweis: Die GmbH hat eine von der Landesbehörde ausgestellte Bescheinigung zwecks Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG. Wie ist die von der GmbH erbrachte sonstige Leistung umsatzsteuerlich zu behandeln? C. Sachverhalt Eine gGmbH mit Sitz in Deutschland (nachfolgend „GmbH“) führt bei verschiedenen Unternehmen mit Sitz in Deutschland zunächst eine Bedarfsermittlung durch, d.h. es wird ermittelt, ob ein Bedarf besteht, bspw. einen Mitarbeiter der betreffenden Unternehmen im Rohrschweißen zu qualifizieren oder ob bspw. die Notwendigkeit besteht, dass Mitarbeiter den Gabelstapler-Führerschein erlangen. Die betreffenden Weiterbildungen und Qualifizierungen werden im Anschluss von der GmbH organisiert und mit Hilfe externer Partner durchgeführt. Diese sind stets Unternehmen und haben ihren Sitz ausschließlich in Deutschland - z.B. TÜV Rheinland. Die GmbH stellt hierbei die erbrachte Leistung den verschiedenen Unternehmen in Rechnung. Zudem stellen die externen Partner für ihre erbrachten Leistungen der GmbH eine Rechnung. a) Wie ist die von der GmbH erbrachte sonstige Leistung umsatzsteuerlich zu behandeln? b) Wie verhält es sich mit dem Vorsteuerabzug der bezogenen Leistungen bei der GmbH? Es handelt sich hier um die gleiche GmbH wie in Sachverhalt B, d.h. Bescheinigung von der Landesbehörde!
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