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Corona-Testleistungen,Heilbehandlungen,§ 4 Nr. 14 UStG

Unser Mandant (Firma betriebliches Gesundheitsmanagement) führte im Auftrag eines Pflegedienstes Corona-Testungen durch. Die Umsätze aus den Testungen behandelte unser Mandant als umsatzsteuerfreie Umsätze. Das Finanzamt lehnt die umsatzsteuerfreie Behandlung der Umsätze ab mit der Begründung, dass es sich um eine nicht ähnliche heilberufliche Tätigkeit i. S. d. § 4 Nr. 14 UStG handle, und setzt nun Umsatzsteuer für diese Leistungen fest. Eine Aussetzung der Vollziehung lehnt das Finanzamt ebenfalls ab. Wie ist Ihre Meinung dazu? Wie sind die Erfolgsaussichten bei einer Klage?
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