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Steuerbefreiung EMBL,Steuervergütung,BZST

Sehr geehrte Damen und Herren, ein deutsches Speditionsunternehmen wird von EMBL (Europäische Molekularbiologisches Laboratorium) beauftragt eine Spedition auszuführen. Gem. einem USt-Kommentar fällt EMBL nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 UStG, sondern unter das Umsatzsteuer-Erstattungsverfahren auf Basis des jeweiligen Sitzstaatabkommens. Dieses Abkommen lässt eine Wahl zwischen dem Erlass der Steuer (direkte Steuerbefreiung) oder einer nachträglichen Erstattung der Steuer (Steuerpflicht der Leistung und nachträgliche Erstattung der Steuer durch eine Behörde). Wäre es demnach korrekt eine "Nettorechnung" zu stellen, d.h. ohne Ausweis der MWSt? (EMBL möchte dies offenbar so) - Nach welcher Vorschrift wäre diese Leistung dann genau steuerfrei bzw. was müsste auf der Rechnung stehen, damit diese ordnungsgemäß ist?
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