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Bausparkassenvertreter,Begünstigte Tätigkeiten,§ 4 Nr. 11 UStG

Ein Bausparkassenvertreter verlangt von seinen Kunden Gebühren für "Beratung und Erstellung Kreditantragsunterlagen", falls das Geschäft nicht oder nicht über ihn zustande kommt. Weiterhin verlangt der Unternehmer von seinen Kunden das Geld für den Abruf der Grundbuchauszüge. Fallen beide Umsätze unter § 4 Nr. 11 UStG und sind steuerbefreit?
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