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i.g. Erwerb,MIAS

Mandant betreibt einen Weinhandel in Deutschland. Er fährt gelegentlich nach Frankreich und kauft dort Wein, den er in seinem Pkw mit nach Deutschland bringt. Wie ist dieser Vorgang umsatzsteuerlich zu behandeln? 1. Reicht hierfür seine USt-ID-Nummer auf den Kaufrechnungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb aus oder bedarf es weiterer Unterlagen? 2. Laut Aussage des Mandanten muss er das Formular „zertifizierter Empfänger – Antrag auf Erteilung oder Anzeige eines Steuerlagerinhabers/registrierten Empfängers“ ausfüllen. Ist diese Formular dafür passend und nur für die Zollangelegenheit maßgeblich?
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