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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Kurzfristige Vermietung

Unser Mandant vermietet kurzfristig Räumlichkeiten an Kunden. Ein Kunde möchte jetzt einen Mietvertrag für ein Jahr abschließen. Die Nutzung der Räumlichkeiten wären nur zwei bis drei Tage im Monat. Der Kunde erbringt umsatzsteuerbefreite Leistungen gem. § 4 Nr. 21a UStG. Unsere Frage ist, ob die Vermietung in diesem Fall ohne Umsatzsteuer erfolgen muss, da der Mietvertrag länger als sechs Monate läuft, und ob die tatsächliche Dauer der Nutzung (zwei bis drei Tage im Monat) dem nicht entgegensteht.
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