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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Vermittlung Kredite

Mandant (eine GmbH, die Baubetreuung oder Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung durchführt) vermittelt seinem Auftraggeber, für den er laufende Tätigkeiten in der Baubranche erbringt, ein Darlehen zur langfristigen Objektfinanzierung. Mandant schreibt für diese Vermittlungstätigkeit eine Rechnung an den Darlehensnehmer mit einer prozentualen Gebühr der Darlehenssumme. Handelt es sich hierbei um eine steuerpflichtige sonstige Leistung oder um eine Befreiung nach § 4 Nr. 8a UStG? Was ändert hierbei ein abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen den Beteiligten? Was muss hierbei beachtet werden?
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