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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Innergemeinschaftliche Lieferung

Zu folgendem Fall benötigen wir ein Gutachten: Unsere Mandantin (im Folgenden Firma a) ist eine GmbH mit Sitz in Deutschland. Sie hat einen Kunden mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat (im Folgenden Firma b). Es wird Schrott-Ware von Firma a an Firma b verkauft. Die Lieferung geht zunächst zur Umarbeitung an eine weitere Firma (im Folgenden Firma c) mit Sitz in Deutschland. Nach Umarbeitung wird die Ware von Firma c zur Firma b geliefert. Unseres Erachtens handelt es sich trotz Umarbeitung innerhalb von Deutschland um eine innergemeinschaftliche Lieferung von Firma a zu Firma b. Die Rechnung müsste demnach ohne Ausweis der Umsatzsteuer erstellt werden und die Lieferung an Firma b nachgewiesen werden. Der Firma a liegt bisher nur ein Nachweis der Lieferung an Firma c vor. Wie ist die innergemeinschaftliche Lieferung zu dokumentieren? Reicht der Lieferschein über die Lieferung von Firma c zur Firma b aus? Oder sind weitere Dokumente erforderlich?
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