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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Unterrichtsleistung

Meine Mandantin führt Fortbildungsveranstaltungen durch und wurde durch das zuständige Landesamt nach nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit. Hierzu wurden die genauen Kurse geprüft und diese speziell befreit. Meine Mandantin beabsichtigt, diese Onlinekurse aufzuzeichnen und diese Videoseminare zu vermarkten. Trifft die Steuerbefreiung auch für die Onlinekurse, welche aufgezeichnet werden, zu?
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