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§ 4 Nr. 22 UStG,Unterricht

Mein Mandant ist selbständig tätiger Rechtsanwalt und gibt als selbständig tätiger Dozent Unterrichtsstunden zur Ausbildung von Verwaltungsangestellten an einer gemeinnützigen GmbH. Bisher wurde durch die gGmbH mittels Gutschriften das Unterrichtshonorar abgerechnet und zum Jahresende eine Bescheinigung vorgelegt, dass die gGmbH von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 22a UStG befreit ist und dass die Kurse umsatzsteuerfrei sind. Das Unterrichtshonorar wurde als umsatzsteuerfrei behandelt. Jetzt stellt die gGmbH die Rechnungslegung um, und die Dozenten sollen selbst ihre Rechnungen schreiben. Dazu wird eine Lehrvereinbarung mit jedem Dozenten geschlossen. Zur Umsatzsteuer wird keine Aussage getroffen. Eine mündliche Nachfrage meines Mandanten hat ergeben, dass es zum Jahresende auch keine Bescheinigung über die Umsatzsteuerfreiheit der Kurse für die Dozenten mehr gibt. Mein Mandant weiß nun nicht, ob er seine Abrechnung als Dozent gegenüber der gemeinnützigen GmbH mit 19 % Umsatzsteuer stellen soll oder wie bisher steuerfrei. Bitte um Angabe mit Rechtsquellen.
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