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PKW Überlassung an Arbeitnehmer,Steuerfreie Umsätze,Private PKW Nutzung

Der Pflegedienst X führt nur umsatzsteuerfreie Umsätze aus. Die Arbeitnehmer dürfen die PKW´s auch privat nutzen. Die Privatnutzung wird mit 1% über die Lohnabrechnung berechnet. Die Privatnutzung ist ja grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Was passiert mit der Umsatzsteuer beim Pflegedienst? Muss diese ans Finanzamt abgeführt werden oder mit welcher Begründung ist die Privatnutzung umsatzsteuerfrei?
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