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Pflegeleistungen,§ 4 Nr. 16 UStG,Subunternehmer

Mandant erbringt folgende Leistungen: 1. Leistungen an Krankenkassen für Haushaltshilfe gem. § 3 SGB V Mandant ist kein ambulanter Pflegedienst, erzielte aber Umsätze aus Leistungen zur Haushaltshilfe, die von Versicherungsträgern nach § 38 SGB V anerkannt und abgerechnet werden. Sind diese Leistungen gem. § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG steuerfrei, auch wenn Mandant kein ambulanter Pflegedienst ist? 2. Mandant erbringt Leistungen als Subunternehmer an einen privaten anerkannten Pflegedienst gem. § 37 Abs. 3 SGB XI und der Pflegedienst rechnet diese wiederum mit den Pflegekassen ab. Die Leistungen müssten gem. § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG umsatzsteuerfrei sein? Gilt diese Umsatzsteuerbefreiung dann auch für unseren Mandanten als Subunternehmer? 3. Mandant erbringt Leistungen als Subunternehmer an ein Unternehmen gem. § 7a SGB IX. Die Leistungen müssten gem. § 4 Nr. 16 Buchst. l UStG umsatzsteuerfrei sein? Gilt diese Umsatzsteuerbefreiung dann auch für unseren Mandanten als Subunternehmer?
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