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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Heilbehandlung

Meine Mandantin ist ein medizinisches Versorgungszentrum, das in der Rechtsform einer GmbH geführt wird und das ausschließlich medizinische Leistungen an Patientinnen im Rahmen der pränatalen Diagnostik erbringt. Die Leistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei. Im Rahmen dieser medizinischen Leistungen werden auch Blutproben analysiert. In dieser Analyse soll festgestellt werden, ob das heranwachsende Baby im Bauch der Mutter mit Erbkrankheiten, wie z.B. dem Down-Syndrom, belastet ist. Diese Blutproben werden auch von anderen Ärzten in Deutschland an unsere Mandantin übersandt, ausgewertet und mit einem Diagnosebericht an die Patienten und den überweisenden Arzt übersandt. Die Rechnung für diese Leistungen gehen von unserer Mandantin direkt an die Patientin und werden von dieser ebenso direkt an unsere Mandantin bezahlt. Wir gehen davon aus, dass auch diese Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit sind. Zu unseren Fragen: Unsere Mandantin erhält in den letzten Monaten vermehrt Anfragen von Ärzten aus dem europäischen Ausland mit der Bitte, solche Proben in das Labor einschicken zu dürfen, um ebenfalls einen Diagnosebericht zu erhalten. Um das Inkasso dieser Leistungen sicherzustellen, würde unsere Mandantin ihre Leistung gerne an den die Blutprobe einsendenden Arzt abrechnen. Wie der Arzt dann mit dieser Rechnung verfährt, ob er sie 1 : 1 an seine Patienten weiterleitet und diese lediglich um die Erstattung seiner Auslage bittet oder eine eigenständige ärztliche Rechnung mit ggf. einem Gewinnaufschlag an seine Patientin erstellt, ist unserer Mandantin nicht bekannt. Meine Frage wäre nun: Ist diese Leistung meiner Mandantin auch dann nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit oder wird sie in diesem Fall umsatzsteuerpflichtig? Ergänzen möchte ich diese Frage um eine Zusatzfrage: Für den Fall, dass die Leistung gegenüber dem ausländischen Arzt steuerbefreit ist, würde die Steuerfreiheit entfallen, wenn die Leistung an eine ausländische Gesellschaft erbracht wird, bei der es sich nicht um eine Arztpraxis handelt, sondern z.B. um eine Laborgesellschaft?
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