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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Finanzdienstleistungen

Mandant Versicherungsagentur möchte Finanzdienstleistungen folgender Art erbringen: – Vergleich von Bankprodukten inkl. Vermittlung – Erstellung von Finanzierungskonzepten – Prüfung von Darlehensverträgen – Beantragungen von Fördermitteln i.V.m. Finanzierungsberatung und ggf. Abschluss eines Darlehnsvertrags – Überprüfung von Investmentanlagen – Vermittlung und Überprüfung von Darlehen i.V.m. Abschluss Für diese Tätigkeit berechnet der Mandant eine Gebühr an den Kunden. Gemäß § 4 Nr. 8 UStG sind einige Finanzdienstleistungen wie Vermittlung von Krediten umsatzsteuerfrei. Greift diese Steuerbefreiung auch für die Leistungen wie Finanzierungskonzept erstellen, Beantragung von Fördermitteln, Überprüfung von Investmentanlagen, wenn es nur eine Beratung ist und es final gar nicht zum Abschluss von Krediten oder Vermittlungen im Wertpapiergeschäft kommt? Gibt es ggf. einen Katalog der Finanzverwaltung, welche Finanzdienstleistungen steuerbefreit sind und welche nicht?
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