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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Dozententätigkeit

Mandant K übt eine selbständige Tätigkeit als Dozent im Rettungsdienst aus. Im Jahr 2023 erteilt er eine Rettungsdienstausbildung/Rettungsdienstfortbildung für die Bediensteten des Brand- und Katastrophenschutzes der Landeshauptstadt Dresden, Abteilung Rettungsdienst. Die Landeshauptstadt Dresden hat ihm nun eine Honorarvereinbarung über Dozententätigkeit zugesandt, in der kein Hinweis auf Umsatzsteuer enthalten ist, aber auch kein Hinweis auf umsatzsteuerfreie Tätigkeit. Daher: Ist diese Tätigkeit umsatzsteuerfrei oder unterliegt sie der Regelbesteuerung? Zu welchem USt-Satz? Bitte nennen Sie mir die Grundlagen.
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