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Gutachten,§ 4 Nr. 14 UStG

Unser Mandant ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und möchte neben seiner Stelle als angestellter Oberarzt, im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit Gutachten erstellen. Das ist seine Beschreibung zu der Art von Gutachten: Ich würde primär Gutachten zur Einrichtung einer Betreuung nach § 1896 BGB erstellen, die über die Vormundschaftsgerichte (Amtsgerichte) beauftragt werden; dabei bin ich als psychiatrischer Sachverständiger i.w.S. verantwortlich zu beurteilen, ob eine psychische Erkrankung/geistige Behinderung vorliegt und der Betroffene aufgrund dieser Erkrankung/Behinderung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu besorgen und einen entsprechenden Aufgabenkreis der Betreuung (z.B. Gesundheit, Finanzen, etc.) vorzuschlagen. Ist die Tätigkeit von der Umsatzsteuer befreit?
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