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Werkleistung Tuning an Pkw,Steuerbefreiung,§§ 4 Nr. 1a,6 UStG

Wir betreuen eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in P, die Tuningmaßnahmen an Fahrzeugen vornimmt. Ein privater Kunde aus Liechtenstein bringt seinen Mercedes zu unserer Mandantin zur Überarbeitung. Es werden Fahrzeugteile im Wert von 18.000 € verbaut und die in Rechnung gestellte Arbeitsleistung beträgt ca. 1.900 €. Nach dem Einbau des Bodykits und der Leistungssteigerung holt der Kunde das Fahrzeug wieder ab und nutzt dieses in Liechtenstein. Wie ist dieser Vorgang umsatzsteuerlich zu beurteilen?
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