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kurzfristige Vermietung,Beherbergung

Es werden mehrere Wohneinheiten in einem Gebäude kurzfristig zu Wohnzwecken und daher umsatzsteuerpflichtig vermietet. In Einzelfällen beträgt die Mietdauer jedoch über sechs Monate. Daher stellen sich nun die folgenden Fragen: 1. Ist für die Frage der Umsatzsteuerpflicht (allein) die Absicht beim Vertragsschluss entscheidend, so dass die Überschreitung der sechsmonatigen Mietdauer unschädlich für die Umsatzsteuerpflicht ist? 2. Sollte bei der Überschreitung der sechs Monate die Umsatzsteuerpflicht zwingend entfallen: Ab wann wäre für diese Einheiten die Vorsteuerberichtigung vorzunehmen? Müsste die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer mit einer Stornorechnung von Beginn an korrigiert werden? 3. Zählt die Vermietung als kurzfristig, wenn sie vor dem Ablauf von sechs Monaten beendet, dann aber mit dem Abschluss eines neuen Vertrags im Anschluss wieder aufgenommen wird? Oder werden Mietzeiträume mit demselben Mieter womöglich zusammengerechnet?
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