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§ 4 Nr. 16 USTG,Pflegegeld,durchlaufender Posten

Mein Mandant ist Rechtsanwalt und Berufsbetreuer und erbringt Betreuungsleistungen die nach § 4 Nr. 16 UStG steuerfrei sind. Zusätzlich wird ihm von einer betreuten Person Pflegegeld weitergeleitet. Der betreuten Person steht das Pflegegeld nach § 37 SGB XI zu. Es wird ihr von der Pflegekassr für selbst beschaffte Pflegehilfen gewährt. Erzielt mein Mandant mit der Vereinnahmung des Pflegegeldes Umsätze, die unter eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG fallen?
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