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Tätigkeit eines Komponisten,Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20a,20b UStG,Vergleichbar mit Tätigkeit des Bühnenregisseurs

Unser Mandant ist Musiker und hat bereits die Bescheinigung der Umsatzsteuerbefreiung für diese Tätigkeit erhalten. Jetzt ist er auch als Komponist tätig. Fällt diese Tätigkeit auch unter § 4 Nr. 20 UStG? Ist dafür eine Erweiterung der Bescheinigung oder eine neue notwendig?
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