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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Heilbehandlung

Unser Anliegen richtet sich an die mögliche Umsatzsteuerpflicht einer Leistung eines Heilpraktikers: Unsere Mandantin ist Heilpraktikerin und erbringt bereits teilweise umsatzsteuerpflichtige sowie umsatzsteuerfreie Leistungen, abhängig von bestimmten Blutwerten. Nun bietet sie neu auch Pläne zur Regenerierung nach bzw. während einer Long-Covid-Erkrankung an und möchte wissen, ob es sich hierbei um umsatzsteuerpflichtige Leistungen handelt oder ob es auch hier relevant ist, inwieweit die Blutwerte bestimmte Grenzen überschreiten.
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