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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Vorsteuerabzug

Eine Orthopäden GbR möchte sich mit 50 % an einer Klinik GmbH beteiligen. Diese Klinik wird in angemieteten Räumen betrieben. Es ist nun angedacht, dass die Orthopäden GbR die Kosten für den Ausbau bzw. der Ausstattung von neuen Patientenzimmern (Waschbecken, Sanitärbereich, Patientenbett, medizinische Gerätschaften etc.) übernimmt und an die Klinik GmbH vermietet. Dies hätte zur Folge, dass die Orthopäden GbR als Mieterin in den Mietvertrag eintritt. Die Abrechnung gegenüber der Klinik GmbH erfolgt jedoch nicht im Rahmen einer monatlichen Miete bzw. Pacht, sondern im Rahmen von Tagessätzen nach der tatsächlichen Auslastung der Patientenzimmer. Ist diese Vermietung der Orthopäden-GbR an die Klinik GmbH umsatzsteuerpflichtig? Vor allem im Hinblick auf die EugH-Entscheidung zur Vermietung von Räumlichkeiten mit Betriebsvorrichtungen ist aus unserer Sicht eine Abgrenzung schwierig. Wir bitten Sie zudem noch, eine weitere Alternative abzuklären: Da der Mietvertrag nicht umgeschrieben werden soll, ist angedacht, dass die Klinik GmbH die Räumlichkeiten zunächst an die Orthopäden GbR weitervermietet, die Orthopäden GbR die Kosten für den Ausbau und Ausstattung der Patientenzimmer übernimmt (siehe oben) und dann inkl. Räumlichkeiten und Zimmerausstattung wieder von der Orthopäden GbR an die Klinik GmbH zurückvermietet wird. Wie ist dieser Sachverhalt umsatzsteuerlich zu betrachten?
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