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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Vermittlungstätigkeit

Ich bitte höflich um eine Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt: Ein Mandant betreibt eine Finanzierungsvermittlung und ein Maklerbüro. Unter anderem vermittelt er auf dem Zweitmarkt Kaufverträge über US Life Settlements, also „gebrauchte“ US-Risikolebensversicherungen. Diese Vermittlung erfolgt zwischen dem deutschen Vertrieb einer US-Versicherung und eigenen Kunden des Mandanten. Der Mandant handelt dabei nicht selbst mit den Versicherungen (dies ist inzwischen unstreitig gem. § 4 Nr. 8c UStG umsatzsteuerfrei, vgl. BFH v. 05.09.2019, V R 57/17). Der Kaufvertrag wird direkt zwischen der US-Versicherung und dem Kunden abgeschlossen, und mein Mandant reicht diesen Vertrag dann beim deutschen Vertrieb dieser Versicherung ein. Der deutsche Vertrieb rechnet die von der US-Versicherung erhaltene Provision dann ohne Umsatzsteuer gegenüber meinem Mandanten ab. Teilweise werden vom Mandanten auch noch Untervermittler eingeschaltet, die dann eine Unterprovision erhalten. Nun stellt sich die Frage, ob neben dem konkreten Handel mit diesen Versicherungen auch die (Unter-)Vermittlung von solchen Verträgen umsatzsteuerfrei ist, oder ob hier Umsatzsteuerpflicht besteht.
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