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Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20a UStG,Typische und untypische Leistungen,Workshops als Theaterleistungen

Ein Verein ist nach einer Bescheinigung der zuständigen Behörde gemäß § 4 Nr. 20a UStG von der Umsatzsteuer befreit. In den Ferien werden für Kinder Theaterworkshops angeboten. Text der Ausschreibung Ihr wolltet schon immer mal auf einer richtigen Bühne im „Rampenlicht“ stehen und eure eigenen kreativen Ideen und Talente in ein Theaterstück einbauen? Dann seid ihr bei den TURMKIDS genau richtig! Drei Tage lang beschäftigen wir uns mit Impro-Theater und entwickeln daraus unsere eigene kleine Inszenierung, die am letzten Tag des Workshops Premiere feiert. Wir lernen den Bühnenraum kennen und sehen uns an, wo die Schauspieler:innen sich schminken, wo sie Text lernen und welches Licht verwendet wird, um die Bühne strahlen zu lassen. In dem Workshop mit der Schauspielerin und Sängerin xxx lernt ihr, wie ihr in kurzer Zeit lustige und spannende Szenen entwickelt und wie ihr durch Körpersprache, Humor und Ausdruck auf der Bühne stark, präsent und selbstbewusst wirkt. Am dritten Tag feiern wir dann eine bunte Premiere, zu der ihr eure Eltern, Freunde und Verwandten einladen könnt. Frage: Handelt es sich hier um eine Leistung, die von der Bescheinigung nach § 4 Nr 20a UStG abgedeckt ist? Meine Auffassung: Da solche und ähnliche Workshops auch von staatlichen Theatern/Orchestern etc. angeboten werden, sehe ich den Workshop von § 4 Nr 20a UStG abgedeckt. Ihre Auffassung?
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