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Rechnung,steuerfrei

Derzeit betreuen wir eine gGmbH, die im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit regelmäßig Rechnungen an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie stellt. Als Rechnungsposition wird der Text „Inobhutnahme/Erstaufnahme lt. Entgeltverordnung“ angegeben. Da es sich hierbei um eine steuerfreie Leistung handelt, muss dies auch auf der Rechnung ausgewiesen werden. Können Sie uns hierzu kurz mitteilen, welche gesetzliche Grundlage ausgewiesen werden muss?
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