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Humanmedizin,4 UStG,Steuerbefreiung

Ein Arzt mit Privatpraxis führt in der Praxis sowohl Unterspritzungen (Schönheitseingriffe) zu 90% aber auch Tätigkeiten der Heilkunde durch, wie ärztliche Kontrollen mit Infusionen 10% durch. Es ist klar, dass die Leistung der Unterspritzung komplett der Unterspritzung unterliegen. Wie sieht es aus mit den Leistungen für der ärtzlichen Kontrolle mit Infusionen. 1.) Kann die Rechnung vollständig steuerpflichtig geschrieben werden 2.) Ist die Leistung der ärztlichen Leistung steuerfrei und die Infusionen unterliegen der Umsatzsteuer 3.) Ist die Leistung komplett steuerfrei. Was ist hier richtig. Wie sollte die Rechnung geschrieben werden.
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