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Einheitlichkeit der Leistung,Vermietung,Stromlieferung

Unser Mandant vermietet als GbR (zwei Gesellschafter zu je 50 %) ein Mietshaus mit 14 WE. Auf dem Wohnhaus befindet sich eine PV-Anlage mit einer Leistung von 57 kWp. Diese PV-Anlage soll die Mieter mit Strom versorgen (Licht und Heizung). Sollte die Anlage mehr Strom produzieren, als benötigt wird, wird der Strom eingespeist. Sollte der produzierte Strom nicht ausreichen, wird Strom vom Grundversorger dazu gekauft. Über eine NK-Pauschale wird der (u.a.) Strombezug abgedeckt. Jede WE hat lt. Mietvertrag eine begrenzte Anzahl an kWh, die sie verbrauchen darf. Sollte der Mieter mehr verbrauchen, muss der Strom „teuer“ vom Vermieter gekauft werden. Dazu gibt es dann auch NK-Abrechnungen. Unsere Frage ist nun, ob die GbR als Stromlieferant für die Mieter wirkt und ob die Einnahmen aus den Nebenkosten dann zu umsatzsteuerlichen Einnahmen führen. Wir möchten gern die Kleinunternehmerregelung für unseren Mandanten beantragen.
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