Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Gelangensbestätigung,i.g. Lieferung,Berichtigung

Im Rahmen einer USt-Sonderprüfung wurde einem Mandanten die USt-Freiheit eines ins EU-Ausland verkauften Pkw verweigert, weil die Gelangensbestätigung vom Empfänger des Fahrzeugs mit einem falschen Datum unterschrieben wurde (Lieferung/Fahrzeugübergabe am 24.2.2022, Datum Unterschrift auf der G.-Bestätigung 18.2.2022). Vermutlich handelt es sich hierbei um einen Leichtsinnsfehler des Empfängers, der das Fahrzeug am 28. anstelle des 18. erhalten hat. Das FA unterstellt nun auf Grund des falschen Unterschriftsdatums, dass die „inhaltlichen Anforderungen“ des „§ 17b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStDV nicht erfüllt sind“, und verweigert die USt-Freiheit der Lieferung. Fragen: 1) Um was handelt es sich formal bei einer der Gelangensbestätigung? Als reines „Nachweisdokument“ handelt es sich hier offensichtlich nicht um einen Verwaltungsakt, so dass die Regelungen zur möglichen Korrektur eines solchen nach der AO nicht greifen sollten. 2) Wenn die Korrekturnormen der AO nicht greifen, wie verhält es sich dann mit möglichen „Heilungshandlungen“, um diesen Datumsfehler zu korrigieren?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen