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Umsatzsteuer,Ausfuhrlieferung,Einfuhrumsatzsteuer

Die I GmbH ist im Bereich der Metallverarbeitung hauptsächlich für die deutsche Automobilindustrie tätig. Die I GmbH möchte nun einen Auftrag im Bereich der Lohnveredelung nach Serbien vergeben. Dazu versendet die I GmbH von ihr in Deutschland gefertigte Teile per Spedition nach Serbien, die Teile werden dort bearbeitet und dann wieder nach Deutschland zur I GmbH zurückgeschickt. Es geht um die umsatzsteuerliche Behandlung der Angelegenheit. Wir sind der Auffassung, da es sich bei Serbien um ein Drittland handelt, dass für die Lieferung der I GmbH nach Serbien die normalen Regelungen für eine Ausfuhrlieferung gelten, es sich anschließend also bei der Rücklieferung aus Serbien wieder um eine Einfuhrlieferung handelt. Wie sehen Sie das?
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