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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Vermietung

In meiner Anfrage geht es um die umsatzsteuerliche Berücksichtigung von Mietzahlungen bzw. Büronutzungsgebühren. Meine Mandanten sind Versicherungsvertreter und betreiben zu zweit eine Bürogemeinschaft in der Rechtsform einer GbR. Diese GbR erhält von der Versicherung Bürokosten-Zuschüsse, die nach § 4 Nr. 11 ff. UStG als von der Umsatzsteuer befreit berücksichtigt werden. Diese Bürogemeinschaft umfasst eine große Bürofläche, die ausschließlich an Kollegen, die ebenfalls Versicherungsvertreter sind und umsatzsteuerbefreite Umsätze erzielen, vermietet. Diese Bürogemeinschaft umfasst auch ein Sekretariat, welches für die Abwicklung der Büroräume sowie für den Empfang von Kunden genutzt wird. Ebenfalls wird die Bürotechnik (Telefon, Drucker etc.) vermietet. Auch werden von der Bürogemeinschaft diverse Veranstaltungen getätigt, welche allein für die Versicherungsvertreter sind. Zum Kostenausgleich zahlen die Versicherungsvertreter an die Bürogemeinschaft jeweils eine sogenannte Büroumlage. Diese Büroumlagen sollen die Büroräume bzw. auch Pool-Arbeitsplätze, das Sekretariat, div. Kosten und diverse Veranstaltungen abdecken. Die Rechnungen, die von der Bürogemeinschaft an die Versicherungsvertreter geschrieben werden, umfassen allein eine Position Büroumlage. Eine weitere Unterteilung ist recht schwierig, da die Bürokosten auch überwiegend durch die Versicherung durch Bürokosten-Zuschüsse getragen werden. Fraglich ist nun, inwieweit Büroumlagen für die vorgenannten Kosten auch ohne Umsatzsteuer weiter berechnet werden können. Insoweit ist fraglich, ob eine umsatzsteuerbefreite Vermietung im Sinne des § 4 Nr. 12 UStG gegeben ist. Auch bitte ich zu beantworten, wie eine Büroumlage zu berücksichtigen ist, wenn kein Büroraum, sondern nur ein Poolarbeitsplatz nach Bedarf bereitgestellt wird.
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