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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Vermittlung Kredite

Sehr geehrter Damen und Herren, die in der Rechtsform der GmbH firmierende Mandantin berät private sowie gewerbliche Kreditnehmer hinsichtlich der Beantragung öffentlicher Finanzierungsmittel zum Zwecke von Immobilienerwerb, -bau bzw. -modernisierung. Insbesondere übernimmt die Mandantin die Antragsstellung der öffentlichen Kredite bei den Bewilligungsbehörden bzw. der NRW-Bank. Die zivilrechtlichen Grundlagen bildet ein „Betreuer-Vertrag für den öffentlich geförderten Wohnungsbau“. Für die Tätigkeit erhält die Mandantin ein pauschales Entgelt vom Antragssteller. Von der Bewilligungsbehörde bzw. der NRW-Bank erhält die Mandantin kein Entgelt. Fraglich ist, ob die erbrachte sonstige Leistung unter die Steuerbefreiungsnorm § 4 Nr. 8 UStG zu subsumieren ist. Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.
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