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Reverse-Charge,Bildungsleistung,Steuerbefreiung

Sehr geehrte Damen und Herren, anbei die Mail unseres Mandanten, zu der ich Sie um Stellungnahme bitte. Moin Frau Ziegon, wir sind aktuell mit Zoom (ist für den Unterricht in unsere Plattform eingebunden) in engerer Verhandlung zu unserer zukünftigen Vertragsgestaltung. Gibt es irgendeine Konstellation, in der wir eine Rechnungsstellung von Zoom an uns hinbekommen, in der wir keine Vorsteuer zahlen müssen? Aktuell findet die Rechnungsstellung aus den USA statt (rechnung im Anhang) mit reverse charge. Hilft uns zB die Rechnungsstellung aus irgend einem anderen Land? Oder können wir zoom sagen dass sie es irgendwie als Bildungsprodukt deklarieren und wir es somit als Teilleistung unseres Bildungsprodukt wie bei den Tutorenhonoraren USt befreit bekommen? (als Bildungsanbieter sind wir strategisch wichtiger kunde und haben da gerade entsprechenden einfluss darauf) Der Mandant ist Bildungsanbieter und für seine Leistungen selbst von der Umsatzsteuer befreit, so dass er die Vorsteuer nicht geltend machen kann. Mit freundlichen Grüßen Anja Ziegon
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