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Vorsteuerabzug,Grundstück,Steuerfrei

Zwei Gesellschafter einer GmbH haben angefangen, Wohnungen zu bauen. Das erste Objekt hatte fünf Wohnungen, die nur zu Wohnzwecken dienen. Es wurde ohne Umsatzsteuer fakturiert, da zu Wohnzwecken und eigentlich einmalig. Das Bauträgergeschäft ging jedoch weiter. Kann es sein, dass die GmbH doch vorsteuerabzugsberechtigt ist? Die Ausgangsleistungen sind regelmäßig ohne MwSt? Der Jahresabschluss 2021 ist dahingehend noch offen.
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