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Vermietung,kurzfristig,Beherbergung

Mandant A, wohnhaft in Singapur, ist Eigentümer eines Appartements in Deutschland. Dieses wird als privater Wohnraum vermietet i.d.R. für fünf bis sieben Monate. Meine Annahme: Vermietung für Wohnraum ist von der Umsatzsteuer befreit mit Ausnahme der kurzfristigen Vermietung bis zu sechs Monate. Kleinunternehmer-Regelung kommt nicht zur Anwendung, da Mandant nur beschränkt in Deutschland steuerpflichtig ist. Die Vermietungszeit ändert sich, mal sind es weniger als sechs Monate, mal sind es mehr als sechs Monate. Meiner Ansicht ist die Vermietung größer sechs Monate umsatzsteuerbefreit unabhängig davon, dass die gleiche Wohnung vorher kurzfristig und danach wieder kurzfristig vermietet wird. Ich würde immer jeden Einzelmietvertrag prüfen und ob eine Vermietung größer oder kleiner sechs Monate ist, wobei ich immer taggenau die Sechsmonatsfrist betrachte. Folge: Ist Mietvertrag > 6 Monate = umsatzsteuerfrei Ist Mietvertrag > 6 Monate = umsatzsteuerpflichtig Ist meine Annahme richtig?
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