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Vermittlungsleistung,Untervermittlung,Abrechnung

Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: Eine Firma A ermöglicht einen Verkauf von einer anderen Firma B. Dieser Vorgang ist, da A nicht als "Vermittler" berufsmäßig tätig ist, steuerbefreit nach § 4 Nr. 8 UStG. Die Frage stellt sich nun, wie die Tätigkeit des C, der ebenfalls bei dem Verkauf der Anteile an B beteiligt war und nun gegenüber der A abrechnen will, einzuordnen ist. M.E. ist auch dieser Vorgang von § 4 Nr. 8 f UStG erfasst. Ich finde zumindest nichts gegenteiliges. Auch C ist nicht berufsmäßiger Vermittler.
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