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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Innergemeinschaftliche Lieferung

Folgender Sachverhalt: Meine Mandantin (deutsche KG) erhält von einer Leasing-Gesellschaft den Auftrag für Möbel. Diese Möbel werden von der Leasing-Gesellschaft an einen deutschen Unternehmer verleast, der eine Niederlassung in Wien hat. Dorthin werden die Möbel transportiert. Wie ist dieses Geschäft umsatzsteuerlich zu behandeln? Spielt es eine Rolle, wer den Transport beauftragt?
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