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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Pflegeleistungen

Wir betreuen eine ambulanten Pflegedienst, der regelmäßig steuerbefreite Leistungen i.S. des § 4 Nr. 16 UStG ausübt. Zusätzlich übernimmt er für eine Seniorenresidenz den Hausnotruf und enthält dafür eine monatliche Pauschale. Es ist unserem Mandanten nicht möglich zu erfahren, ob die Bewohner der Residenz Pflegestufen besitzen. Die Abrechnung der Pauschale erfolgt gegenüber der Residenz. Frage: Unterliegen die Einnahmen aus dem Hausnotruf der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG?
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