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NATO,bewegte Lieferung,Reihengeschäft

Die A-GmbH verkauft Waren an die B-Inc.. Die B-Inc. verkauft diese Waren weiter an die C-Inc.. Die C-Inc. wiederrum verkauft diese Waren weiter an den Endkunden. Bei diesem Endkunden handelt es sich um eine Vertragspartei des Nordatlantikvertrags. Die Waren gelangen dabei direkt aus dem Lager der A-GmbH in Deutschland zum Endkunden auf die Ramstein Air Base. Die Beförderung/Versendung der Waren erfolgt durch die A-GmbH, könnte alternativ aber auch durch die B-Inc. oder die C-Inc. erfolgen. Die A-GmbH und die B-GmbH sind Organgesellschaften einer umsatzsteuerlichen Organschaft. Kommt für den Verkauf der Waren von der B-Inc. an die C-Inc. eine Umsatzsteuerbefreiung in Betracht?
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