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Umsatzsteuerpflicht,Pflegeleistungen

Meine Mandantin hat sich im Bereich der Pflege selbstständig gemacht. Sie erbringt ihre Leistungen an verschiedene Altenheime, indem sie dort offene Schichten besetzt. Fällt diese Tätigkeit als Leistung für eine Einrichtung unter die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG oder sind die Leistungen meiner Mandantin aufgrund der mangelnden direkten Abrechnung mit den Krankenkassen umsatzsteuerpflichtig?
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